Diese Online-Version der Beitragsordnung entspricht dem Stand vom 28. April 2023.
Eventuelle Rechtschreibkorrekturen oder -fehler sind nicht mit einer Änderung der Beitragsordnung gleichzusetzen. Es gilt grundsätzlich die originale Fassung, die Sie in der Geschäftsstelle anfordern oder über folgenden Link als PDF speichern können.
1. Beitragssatz
Ab 2019 wurde, lt. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 30.06.2018, der im Jahre 2018 gültige Mitgliedsbeitrag (210 €) als Basis festgeschrieben und folgend jährlich bei allen ordentlichen Mitgliedern (inkl. Junioren [vgl. Punkt 2] und Senioren [vgl. Punkt 5]) um jeweils 2% angehoben. Um Centbeträge zu vermeiden, wird jeweils auf den vollen Euro nach unten gerundet. Die Beiträge der Fördermitglieder bleiben davon ausgenommen.
Der Beitrag für ordentliche Mitglieder beträgt, gemäß Satzung (Artikel 6.1.) und Beschluss der Mitgliederversammlung vom 30.06.2018, im Jahre 2023 inkl. MwSt. 230,00 €/Jahr.
Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Mitglieder, die bis 30.06. des Jahres eintreten, zahlen den vollen Mitgliedsbeitrag. Eintritte nach dem 01.07. werden mit dem halben Jahresbeitrag berechnet.
2. Junioren
Der Beitrag für Junioren im Kreis der ordentlichen Mitglieder beträgt, gemäß Satzung (Artikel 6.1.) und Beschluss der Mitgliederversammlung vom 30.06.2018, derzeit (2023) inkl. MwSt. jährlich 110,00 € [Punkt 1 gilt entsprechend]. Als Junioren gelten Mitglieder bis zum vollendeten 30. Lebensjahr.
3. Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder werden gemäß Satzung (Artikel 4.4.) beitragsfrei geführt.
4. Fördermitglieder
Der Beitrag für fördernde Mitglieder / Sponsoren verbleibt bei der gesetzten Untergrenze von jährlich 600,00 € plus MwSt. Neue fördernde Mitglieder / Sponsoren zahlen unabhängig vom Aufnahmedatum den vollen Jahresbeitrag.
5. Sonderbeitrag / Beitragsbefreiung
Ordentliche Mitglieder, die sich in Rente (> 65 Jahre) befinden und denen es Probleme macht den vollen Beitrag aufzubringen, zahlen auf schriftlichen Antrag an den Vorstand einen verminderten Beitrag (lt. Beschluss der MV vom 30.06.2018) in Höhe von derzeit (2023) 110,00 € inkl. MwSt. [Punkt 1 gilt entsprechend].
Darüber hinaus kann der Vorstand im Einzelfall - aus wichtigem Grund für die GAD - über eine(n) Sonderbeitrag / Beitragsbefreiung entscheiden. Wichtige Gründe sind z.B.:
- wenn ein GAD-Mitglied aktiv in einem Gremium oder für ein Projekt arbeitet und für die Mitgliedsleistung Fremdleistungen von außen zugekauft werden müssten.
- wenn ein Mitglied in Not geraten ist und es ihm Schwierigkeiten bereitet, den Beitrag aufzubringen.
In diesem Fall ist die Aussetzung der Beitragszahlung auf ein Jahr beschränkt und kann max. um ein weiteres Jahr verlängert werden.
6. Altersgrenze für Beitragspflicht
Auf Beschluss des Vorstands vom 06.04.2023 wird bei allen persönlichen Mitgliedern die Beitragspflicht (beginnend ab dem Beitragsjahr 2024) mit Erreichen des 85. Lebensjahres ausgesetzt und das Mitglied beitragsfrei - ab dem auf den 85. Geburtstag folgenden Beitragsjahr - weitergeführt. Dem Mitglied bleibt es freigestellt, seinen Beitrag oder Teile davon an die GAD zu spenden.
7. Abrechnungszeitraum
Im Januar / Februar eines jeden Jahres werden die Rechnungen für die Mitgliedsbeiträge von der Geschäftsstelle erstellt und verschickt. Diese Rechnung ist unmittelbar nach Erhalt fällig bzw. durch Bankeinzug / SEPA-Lastschriftmandat zu begleichen. Lastschrift ist für Neuaufnahmen zwingend, für Altmitglieder bleibt es bei der bisherigen Form der Beitragszahlung.
8. Zahlungsverzug
Mitglieder, die trotz Mahnung ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Beitrages nicht nachkommen, können auf Beschluss des Vorstandes und gemäß Artikel 4.5. der Satzung zum Jahresende ausgeschlossen werden.
Ab der zweiten Mahnung werden 10,00 € / Mahnung als Kostenerstattung erhoben. Auch bei Ausschluss bleibt der Mitgliedsbeitrag inkl. Mahngebühren für das laufende Jahr zur Zahlung fällig.