Welche Vorschriften gelten für diese Speisengruppe?
Frikadellen, Bulette, Bratklops, Fleischküchle, Fleischpflanzerl, Fleischkloß, Fleischklops, Fleischknödel, Fleischbällchen oder Fleischvögeli sind regionale Bezeichnungen für vergleichbare Produkte.
Ausgangsmaterial: grob entfettetes Schweinefleisch, grob entsehntes Rindfleisch von gekühltem frischem Rohmaterial 2 – 5 mm gewolft und mit den übrigen Zutaten vermengt, geformt, frittiert oder blanchiert zum Verzehr im gegarten Zustand bestimmt.
Besondere Merkmale: Gewürzt mit Kochsalz, Pfeffer gemahlen unter Verwendung von Binde- und Auflockerungsmittel, wie Paniermehl, Reismehl etc., fein zerkleinerten Zwiebeln, Voll- oder Eiklar.
Die Verwendung von Kräutern und anderen Gewürzen ist regional unterschiedlich möglich.
Analysenwert: bindegewebsfreies Fleischeiweiß, histologisch nicht unter 12,5 %, chemisch nicht unter 75 %. Roher Fleischanteil
(Quelle: Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse - Kenn-Nr. 2.507.3 / GAD vom Sept. 2007)