Welche Vorschriften gelten für diese Speisengruppe?

Frikadellen, Bulette, Bratklops, Fleischküchle, Fleischpflanzerl, Fleischkloß, Fleischklops, Fleischknödel, Fleischbällchen oder Fleischvögeli sind regionale Bezeichnungen für vergleichbare Produkte.

Ausgangsmaterial: grob entfettetes Schweinefleisch, grob entsehntes Rindfleisch von gekühltem frischem Rohmaterial 2 – 5 mm gewolft und mit den übrigen Zutaten vermengt, geformt, frittiert oder blanchiert zum Verzehr im gegarten Zustand bestimmt.

Besondere Merkmale: Gewürzt mit Kochsalz, Pfeffer gemahlen unter Verwendung von Binde- und Auflockerungsmittel, wie Paniermehl, Reismehl etc., fein zerkleinerten Zwiebeln, Voll- oder Eiklar.

Die Verwendung von Kräutern und anderen Gewürzen ist regional unterschiedlich möglich.

Analysenwert: bindegewebsfreies Fleischeiweiß, histologisch nicht unter 12,5 %, chemisch nicht unter 75 %. Roher Fleischanteil

(Quelle: Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse - Kenn-Nr. 2.507.3 / GAD vom Sept. 2007)

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