Kann man sich das Rezept für eine neue Kreation schützen lassen?
Stefan G. Kramer von der Kanzlei Kramer und Partner, Hamburg, beschreibt dazu unter www.anwaltskanzlei-online.de folgende Rechtsauffassung:
„…Rezepte, wie z.B. Kochrezepte sind grundsätzlich nicht urheberrechtsschutzfähig, da sie vorwiegend Handlungsanweisungen tatsächlicher Art enthalten. Etwas anderes gilt jedoch für Kochbücher, da hier ein wesentlich weiterer Gestaltungsspielraum, schon im Hinblick auf die Auswahl, Anordnung und Präsentation der verschiedenen Rezepte vorliegt.“