Was versteht man unter Aroma?
Aromen sind nach der Aromenverordnung definiert als Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind, Lebensmittel einen besonderen Geruch oder Geschmack zu verleihen. Die zugelassenen künstlichen Aromastoffe und die Lebensmittel, die mit ihnen aromatisiert werden dürfen, sind festgelegt.
(verwandtes Thema: Essenz)